Liebe Sportlerinnen und Sportler, Mitglieder/innen,
da sich die Pandemie aktuell leider sehr dynamisch entwickelt haben wir ab Mittwoch, den 01.12.2021 in Wolfsburg gemäß Niedersächsicher Corona-Verordnung die Warnstufe 2.
Folgende Änderungen und Auswirkungen betreffen nun den Sportbetrieb, alle Sporttreibenen, Übungsleiter, Trainer- und Betreuer*innen.
- Der Zutritt zu geschlossenen Räumen auf Sportanlagen (Sport-, Gymnastik, Mehrzweckhallen, Funktionsgebäude; Fitnessstudios, Kletterhallen) sowie für die EisArena mit den jeweiligen Duschen und Umkleiden ist auf Personen beschränkt, die über einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß der geltenden Regelungen verfügen und zusätzlich ist ein negativer Testnachweis (PoC-Test, sog. Bürgertest aus einem Testzentrum) tagesaktuell zu erbringen (sog. 2Gplus-Regel).
- Der Zutritt zu Schwimmhallen (städtische Hallenbäder und BadeLand inkl. Sauna) bleibt auf Personen beschränkt, die über einen Impf- oder Genesenennachweis gemäß der geltenden Regelungen verfügen und zusätzlich einen negativen Testnachweis (PoC-Test, sog. Bürgertest aus einem Testzentrum) tagesaktuell erbringen (sog. 2Gplus-Regel).
- In geschlossenen Räumen auf Sportanlagen, in Schwimmhallen und in der EisArena ist in den Fluren und Umkleiden eine FFP-2 Maske oder vergleichbare Maske zu tragen, die in den Duschräumen und bei der Sportausübung abgelegt werden kann. Kinder unter 12 Jahren können auf medizinische Masken zurückgreifen.
- Die 2Gplus-Regel gilt nicht im Rahmen des Profi- und Spitzensports, Trainings von Rettungsschwimmern, Schulsports sowie für dienstleistende Aufsichtspersonen.
- Dienstleistende Personen auf Sportanlagen, in Schwimmhallen und in der EisArena, die weder den Impf- noch Genesenenstatus nachweisen, müssen wie bisher täglich einen PoC-Test vorweisen und während der Dienstleistung eine FFP-2 Maske oder vergleichbare Maske tragen.
- Ausgenommen von der sog. 2Gplus-Regel sind derzeit alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen mit nachgewiesener medizinischer Kontraindikation. Letztere müssen jedoch den Nachweis eines negativen Tests gem. der Corona-Verordnung (PoC-Test im Testzentrum) erbringen.
- Die Sportausübung auf Sportanlagen im Freien erfolgt künftig unter der 2G-Regelung. Für die Nutzung der Duschen und Umkleiden greift die oben erläuterte 2Gplus-Regel.
Bleibt gesund!
Herzliche Grüße
Susanne Sammann
Susanne Sammann
SSV Kästorf-Warmenau